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Beamter (Definition)
Staatsrechtlich ist ein Beamter eine von einem Dienstherrn in ein öffentlich-rechtliches
Dienst- und Treueverhältnis berufene Person. Die Beamten im staatsrechtlichen Sinne
bilden gemeinsam mit den (ehemals als Angestellte und Arbeiter bezeichneten) Beschäftigten,
Soldaten und Richtern den öffentlichen Dienst. Das Beamtengesetz regelt Einzelheiten
zum Beamtenrecht auf Bundesebene.
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