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Beihilfe (Definition)
Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung in Krankheits-
Sie wird auf Antrag von dem jeweiligen Dienstherrn prozentual oder pauschal nach Vorlage der (vom Beihilfeberechtigten zuvor privat bezahlten) Rechnungen für gesundheitsbezogene Ausgaben gewährt.
Erstattet werden 50 % bis 80 % der Aufwendungen, je nach Familiensituation und Bundes-
Schlagworte
Dienstunfähigkeit Krankenversicherung
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