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Dienstherr des Beamtenanwärter ist der Bund oder ein Bundesland
Jeder Dienstherr hat durch die jeweilige Beihilfeverordnung seine „eigenen Beihilfesätze“, die sich aber nicht unbedingt voneinander unterscheiden.
Einige Beihilfevorschriften sind an die des Bundes angelehnt und unterscheiden sich dadurch voneinander nicht oder nur in kleinen Teilen.
Andere sind in sich mit gänzlich verschiedenen Beihilfesätzen versehen.
Gern informieren wir Sie auf Anfrage, wie die Beihilfeverordnung in Ihrem angefragen Bundesland (oder die des Bundes) aussieht.
Beamtenanwärter
Schlagworte
Dienstunfähigkeit Krankenversicherung
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