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Finanzanwärter (Definition)
Finanzanwärter bzw. Finanzanwärterin (Abkürzung: "FAnw", "FinAnw" bzw. "FAnwin")
ist die Dienstbezeichnung für die im Vorbereitungsdienst (Ausbildung) befindlichen
Beamten des gehobenen Dienstes in der deutschen Finanzverwaltung.
Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Sie ist mit einem Fachhochschulstudium
verbunden. Studierende, die das Studium erfolgreich abschließen, erwerben den Titel
"Diplom-Finanzwirt (FH)" . Der Abschluss ist innerhalb der gesamten EU anerkannt.
Finanzanwärter der Zollverwaltung werden nach bestandenem Abschluss als Zollinspektoren
zu Anstellung (ZI z.A.) übernommen. Die Finanzanwärter der Landesfinanzverwaltung
werden Steuerinspektoren (StI z.A.) zur Anstellung. Davon abgewichen wird in Baden-Württemberg
in dem Fachbereich "Allgemeine Finanzverwaltung": Die Dienstbezeichnung im Vorbereitungsdienst
ist Regierungsinspektor-Anwärter (RIA) und in der Probezeit Regierungsinspektor zur
Anstellung (RI z.A.). Das Grundgehalt eines Finanzanwärters beträgt zurzeit in Bayern
(Stand 2009) EUR 952,23 pro Monat. Das Grundgehalt eines Finanzanwärters der Bundeszollverwaltung
beträgt EUR 913,71 pro Monat (Stand 2008, ab 2009 EUR 939,29 pro Monat) - seit Januar
2008 wird nicht mehr in West / Ost unterschieden.