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Schlagworte
Dienstunfähigkeit Krankenversicherung
Dienstunfähigkeitsversicherung
Echte Dienstunfähigkeit
Dienstunfähigkeitsklausel
Polizeiausbildung
Grundsätzlich kann im mittleren Dienst zum Polizeimeister ausgebildet werden. Allerdings
ist auch der Direkteinstieg in den Gehobenen Dienst (Voraussetzung Fachhochschulreife)
als Polizeikommissar oder in seltenen Fällen auch der Direkteinstieg in den Höheren
Dienst (Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium) als Polizeirat möglich.
Dies regeln die Länder eigenständig. In einigen Ländern wie Rheinland-Pfalz oder
Hessen werden im Rahmen der sog. zweigeteilten Laufbahn keine Neueinstellungen im
mittleren Dienst mehr vorgenommen, die noch im mittleren Dienst befindlichen Beamten
werden nach und nach in den gehobenen Dienst überführt. Die Ausbildung unterteilt
sich hauptsächlich in theoretisch-fachliche sowie praktische Anteile. Lehr- und Prüfungsinhalte
sind Fächer wie Polizeidienstkunde, Führungs- und Einsatzlehre, Strafrecht, Polizeirecht.
Verfassungsrecht, Verkehrsrecht, Kriminologie, Kriminalistik, Politische Bildung
usw.
Zur praktischen Ausbildung gehören Schießtraining, polizeiliches Einsatzverhalten
und Fahrsicherheitstrainings, Einsatz in geschlossenen Verbänden, Sport sowie praktische
Übungen beispielsweise zur Verkehrsunfallaufnahme.