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Private Krankenversicherung
In der privaten Krankenversicherung versichern sich vor allem Personen, die nicht
in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Dazu gehören:
- Angestellte und Arbeiter mit einem monatlichen Bruttoeinkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze
(siehe Tabelle); die Grenze bezieht sich auf das Jahresbruttogehalt und wird bei
einem Einkommen von derzeit 48.600 € erreicht,
- Beamte (bei denen nur ein Teil der Krankheitskosten gedeckt werden muss, da sie eine
staatliche Beihilfe erhalten) und
- Selbstständige ohne Berücksichtigung ihres Einkommens.
In der privaten Krankenversicherung wird für jede versicherte Person ein separater
Beitrag erhoben. Die Beitragseinstufung erfolgt individuell aufgrund der Faktoren
Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss, sowie der zu erbringenden
Leistung. Sollte sich der Gesundheitszustand während der Versicherungsdauer ändern,
bleibt der Beitrag für den Versicherten deshalb unverändert. Beitragsanpassungen
erfolgen für eine Tarifgruppe und nicht für den einzelnen Versicherten.
Private Krankenversicherung Beamtenanwärter
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